Fragen & Antworten

Süßstoffe sind als „Zusatzmittel“ definiert, welche als Süßungsmittel dienen, keinen bzw. fast keinen Brennwert (Nährwert, also Kalorien bzw. Joule) aufweisen und auf künstlichem Weg gewonnen werden.

Übersicht Süßstoffe

Wie die unten angeführte Abbildung zeigt, werden süßende Stoffe mit Energie und damit mit Kohlenhydrate von süßenden Stoffen ohne Energie unterschieden. Bei süßenden Stoffen ohne Energie handelt es sich um natürliche und künstliche Süßstoffe ohne Brennwert und damit ohne (bzw. fast ohne, Bsp. Aspartam) Kalorien.

Pflanzliche Süßstoffe: Steviolglykoside

Aus den Blättern der Pflanze Stevia rebaudiana werden durch Extraktion Steviolglykoside, der süßende Bestandteil der Pflanze gewonnen. Glycoside werden im Körper nicht verstoffwechselt. Stevia ist bis zu 300-mal süßer als Zucker, nicht kariogen, kalorienfrei und für Diabetiker geeignet. Steviolglykoside sind seit 2. Dezember 2011 in der EU zugelassen.

Saccharin

wurde bereits 1879 entdeckt und ist somit der älteste Süßstoff. Reines Saccharin ist etwa 550 mal süßer als Zucker. Reines Saccharin ist allerdings nicht gut wasserlöslich, es wird deshalb hauptsächlich als wasserlösliches Natriumsalz – also Natrium Saccharin – angewendet. Natrium Saccharin hat die 450-fache Süßkraft von Zucker. Der wichtigste Vorteil von Saccharin ist die Hitze- (bis zu 100°C) und Gefrierbeständigkeit, sowie die Haltbarkeit der Süße in auch wässrigen Lösungen (z.B. Limonaden). Ein Nachteil Saccharins als Einzelsüßstoff war ursprünglich der leicht bittere Nachgeschmack. Im Laufe der Zeit aber haben verbesserte Herstellungsverfahren den Eigengeschmack des Saccharins fast ganz beheben können. Saccharin, in Kombination mit Cyclamat, vervielfacht die Süßkraft und rundet den Geschmack ab.

Cyclamate

wurden 1935 entdeckt und haben die nur 35-fache Süßkraft von Zucker. Sie schmecken als Einzelsüßstoffe bereits recht gut, lassen sich aber in Kombination mit Saccharin noch verbessern. Cyclamat ist wie Saccharin koch- und backstabil. Zudem wird es wie Saccharin vom menschlichen Organismus aufgenommen und unverändert über die Nieren ausgeschieden.

In den USA geriet Cyclamat Anfang der 70er Jahre aufgrund einer einzigen Studie ins Kreuzfeuer der Kritik und wurde dort schließlich vom Markt genommen. 1989 räumten die Behörden (FDA – amerikanische Gesundheitsbehörde, bekannt als die strengste Behörde der Welt) den Irrtum ein:

Man hatte herausgefunden, dass die Resultate auf methodischen Fehlerquellen und auf völlig überhöhten Dosierungen von Cyclamat im Tierversuch basierten. In diesem Versuch war mit Süßstoffmengen gefüttert worden, die – auf den Menschen übertragen – einer Menge von 4.000 bis 5.000 Süßstofftabletten oder einem Zuckeräquivalent von 20 Kilogramm täglich entsprachen. Diese realitätsferne Dosierung führte damals zu einer Überlastung des Organismus der Tiere und nachfolgend zu einem erhöhten Blasenkrebsrisiko. Grund dafür war die Reizung, die die überschüssigen Kristalle in der Blase der Tiere verursacht hatten. Heute weiß man, dass ein Krebsrisiko durch Cyclamat als Lebensmittelzusatzstoff nicht gegeben ist.

Aspartam

wurde erst 1965 entdeckt. Während die anderen Süßstoffe vom menschlichen Organismus unverändert wieder ausgeschieden werden, wird Aspartam, ein Süßstoff auf Basis naturidentischer Einweißbausteine, verstoffwechselt. Es besteht aus zwei ernährungsbiologischen aktiven Aminosäuren, welche in mehr als der Hälfte aller Lebensmittel vorkommen: Phenylalanin und Asparaginsäure. Aspartam ist deshalb mit 4 kcal/g nicht völlig kalorienfrei. Aufgrund der relativ hohen Süßkraft von Aspartam – 200mal süßer als Zucker – fallen diese Kalorien im wahrsten Sinne des Wortes kaum ins Gewicht.

Aspartam ist in den USA unter dem registrierten Markennamen NutraSweet bekannt. Ein deutlicher Vorteil von Aspartam gegenüber anderen Süßstoffe liegt im angenehmen, rein süßen und zuckerähnlichen Geschmack. Aspartam kann deshalb auch gut als Einzelsüßstoff verwendet werden. Für starke Erhitzung und lange Lagerungen ist Aspartam vergleichsweise schlecht geeignet. Daher ist Aspartam zum Kochen, Backen oder für Produkte, die durch Hitze sterilisiert werden, nicht zu empfehlen.

Aspartam ist mit Säure instabil und kann deshalb nicht wie z.B. eine Saccharin/Cyclamat-Mischung, mit Weinsäure kombiniert werden. Der sogenannten Brauseeffekt kann deshalb bei Produkten auf Aspartam-Basis nicht erreicht werden.

13. Dezember 2013: Wissenschaftliche Experten der EFSA untersuchten und überprüften erneut gründlich alle verfügbaren Daten zu Aspartam und seinen Abbauprodukten. Sie stellten fest, dass Aspartam definitiv kein Sicherheitsrisiko für Konsumenten darstellt. Mehr dazu finden Sie unter: http://www.suessstoff-verband.de/presse/artikel/news/efsa-bestaetigt-das-vertrauen-in-aspartam

Acesulfam

ist der jüngste Süßstoff (1967 entdeckt), die Markteinführung erfolgte 1983. Es wird vom Körper nicht umgewandelt, ist völlig kalorienfrei und etwa 200mal süßer als Zucker.

Seine Süße ist schnell wahrnehmbar und angenehm. Acesulfam ist gut lagerfähig, sehr stabil und hitzebeständig. Deshalb kann es in allen gängigen Zubereitungen eingesetzt werden.

Kurz zusammengefaßt:

Süßstoffe verfügen über synergistische Eigenschaften, d.h. die Süßkraft von Süßstoff-Kombinationen ist größer, als die Summe der einzelnen Süßstoffe. Vereinfacht könnte man sagen, dass für die Süßkraft von Süßstoffmischungen die Formel „1+1=3“ gilt.

Süßstoff in flüssiger, Streu- und Tablettenform ermöglichen schlankheitsbewussten Personen und Diabetikern, Süßes zu genießen und dabei auf das lästige Zählen der Kalorien und Broteinheiten zu verzichten.

Süßstoffe helfen also den weltweit rund 100 Millionen Diabetikern ein Stück Lebensqualität zurückzugewinnen und Übergewichtigen bzw. Schlankheitsbewussten ihr Gewicht besser zu kontrollieren.

Süßstoffe stellen eine kalorienfreie bzw. kalorienarme, aber süße Alternative zum Zucker dar. Sie helfen bei der Gewichtskontrolle: Eine 1993 vollendete Langzeitstudie der renommierten Harvard-Medical School belegt, dass Süßstoffe nicht nur helfen abzunehmen; wer beim Süßstoff bleibt, kann sein „persönliches Idealgewicht“ langfristig auch besser halten.

Süßstoffe verursachen – im Gegensatz zu Zucker – keine Karies. Da Süßstoffe frei von Kohlenhydraten sind, können die Mundbakterien keine schädlichen Säuren, die Karies verursachen und normalerweise die Zähne angreifen, produzieren.

Außerdem ist Süßstoff in der Regel genauso preiswert wie Zucker, wenn man die vielfache Süßkraft von Süßstoffen gegenüber Zucker berücksichtigt.

Süßstoffe werden synthetisch hergestellt. Und deshalb wird von vielen Menschen gefühlsmäßig ein Nachteil gegenüber Zucker vermutet („künstlich“, „chemisch“), der jedoch völlig unbegründet ist.

Es ist medizinwissenschaftlich nachgewiesen, dass sehr viel mehr Menschen auf natürlich vorkommende Substanzen in Obst und Gemüse allergischer reagieren, als auf Zusatzstoffe in industriell hergestellten Lebensmitteln.

Zur Charakterisierung süßender Stoffe sind zwei Eigenschaften von besonderer Bedeutung:
1. Die Süßkraft als Maß für das Süßungsvermögen (z.B. 1 Stück KANDISIN entspricht 6 g Zucker)
2. Die geschmackliche Qualität zur Beschreibung der Süße (Test in Wasserlösungen).

Süßstoffe zählen zu den bestuntersuchtesten Zusatzstoffen und können deshalb als gesundheitlich unbedenklich bei regelrechter Anwendung verwendet werden.

Süßstoff in flüssiger, Streu- und Tablettenform ermöglichen schlankheitsbewussten Personen und Diabetikern, Süßes zu genießen und dabei auf das lästige Zählen der Kalorien und Broteinheiten zu verzichten.

Süßstoffe helfen also den weltweit rund 100 Millionen Diabetikern ein Stück Lebensqualität zurückzugewinnen und Übergewichtigen bzw. Schlankheitsbewussten ihr Gewicht besser zu kontrollieren.

Süßstoffe stellen eine kalorienfreie bzw. kalorienarme, aber süße Alternative zum Zucker dar. Sie helfen bei der Gewichtskontrolle: Eine 1993 vollendete Langzeitstudie der renommierten Harvard-Medical School belegt, dass Süßstoffe nicht nur helfen abzunehmen; wer beim Süßstoff bleibt, kann sein „persönliches Idealgewicht“ langfristig auch besser halten.

Süßstoffe verursachen – im Gegensatz zu Zucker – keine Karies. Da Süßstoffe frei von Kohlenhydraten sind, können die Mundbakterien keine schädlichen Säuren, die Karies verursachen und normalerweise die Zähne angreifen, produzieren.

Außerdem ist Süßstoff in der Regel genauso preiswert wie Zucker, wenn man die vielfache Süßkraft von Süßstoffen gegenüber Zucker berücksichtigt.

Süßstoffe sind Nahrungsmittelzusatzstoffe und daher durch verschiedene Verordnungen streng geregelt. Die WHO-Empfehlungen (ADI-Werte) für den Verzehr von künstlichen Süßstoffen sind in nachfolgender Tabelle zusammengestellt.

ADI-Werte pro Kilogramm Körpergewicht:*
Acesulfam: 9 mg
Aspartam: 40 mg
Cyclamat: 7 mg
Saccharin: 5 mg
* Quelle: Deutscher Süßstoffverband Jänner 1999

Süßstoffe werden synthetisch hergestellt. Und deshalb wird von vielen Menschen gefühlsmäßig ein Nachteil gegenüber Zucker vermutet („künstlich“, „chemisch“), der jedoch völlig unbegründet ist.

Es ist medizinwissenschaftlich nachgewiesen, dass sehr viel mehr Menschen auf natürlich vorkommende Substanzen in Obst und Gemüse allergischer reagieren, als auf Zusatzstoffe in industriell hergestellten Lebensmitteln.

Zur Charakterisierung süßender Stoffe sind zwei Eigenschaften von besonderer Bedeutung:
1. Die Süßkraft als Maß für das Süßungsvermögen (z.B. 1 Stück KANDISIN entspricht 6 g Zucker)
2. Die geschmackliche Qualität zur Beschreibung der Süße (Test in Wasserlösungen).

Sßstoffe zählen zu den bestuntersuchtesten Zusatzstoffen und können deshalb als gesundheitlich unbedenklich bei regelrechter Anwendung verwendet werden.

Saccharin

wurde bereits 1879 entdeckt und ist somit der älteste Süßstoff. Reines Saccharin ist etwa 550 mal süßer als Zucker. Reines Saccharin ist allerdings nicht gut wasserlöslich, es wird deshalb hauptsächlich als wasserlösliches Natriumsalz – also Natrium Saccharin – angewendet. Natrium Saccharin hat die 450-fache Süßkraft von Zucker. Der wichtigste Vorteil von Saccharin ist die Hitze- (bis zu 100°C) und Gefrierbeständigkeit, sowie die Haltbarkeit der Süße in auch wässrigen Lösungen (z.B. Limonaden). Ein Nachteil Saccharins als Einzelsüßstoff war ursprünglich der leicht bittere Nachgeschmack. Im Laufe der Zeit aber haben verbesserte Herstellungsverfahren den Eigengeschmack des Saccharins fast ganz beheben können. Saccharin, in Kombination mit Cyclamat, vervielfacht die Süßkraft und rundet den Geschmack ab.

Cyclamate

wurden 1935 entdeckt und haben die nur 35-fache Süßkraft von Zucker. Sie schmecken als Einzelsüßstoffe bereits recht gut, lassen sich aber in Kombination mit Saccharin noch verbessern. Cyclamat ist wie Saccharin koch- und backstabil. Zudem wird es wie Saccharin vom menschlichen Organismus aufgenommen und unverändert über die Nieren ausgeschieden.

In den USA geriet Cyclamat Anfang der 70er Jahre aufgrund einer einzigen Studie ins Kreuzfeuer der Kritik und wurde dort schließlich vom Markt genommen. 1989 räumten die Behörden (FDA – amerikanische Gesundheitsbehörde, bekannt als die strengste Behörde der Welt) den Irrtum ein:

Man hatte herausgefunden, dass die Resultate auf methodischen Fehlerquellen und auf völlig überhöhten Dosierungen von Cyclamat im Tierversuch basierten. In diesem Versuch war mit Süßstoffmengen gefüttert worden, die – auf den Menschen übertragen – einer Menge von 4.000 bis 5.000 Süßstofftabletten oder einem Zuckeräquivalent von 20 Kilogramm täglich entsprachen. Diese realitätsferne Dosierung führte damals zu einer Überlastung des Organismus der Tiere und nachfolgend zu einem erhöhten Blasenkrebsrisiko. Grund dafür war die Reizung, die die überschüssigen Kristalle in der Blase der Tiere verursacht hatten. Heute weiß man, dass ein Krebsrisiko durch Cyclamat als Lebensmittelzusatzstoff nicht gegeben ist.

Aspartam

wurde erst 1965 entdeckt. Während die anderen Süßstoffe vom menschlichen Organismus unverändert wieder ausgeschieden werden, wird Aspartam, ein Süßstoff auf Basis naturidentischer Einweißbausteine, verstoffwechselt. Es besteht aus zwei ernährungsbiologischen aktiven Aminosäuren, welche in mehr als der Hälfte aller Lebensmittel vorkommen: Phenylalanin und Asparaginsäure. Aspartam ist deshalb mit 4 kcal/g nicht völlig kalorienfrei. Aufgrund der relativ hohen Süßkraft von Aspartam – 200mal süßer als Zucker – fallen diese Kalorien im wahrsten Sinne des Wortes kaum ins Gewicht.

Aspartam ist in den USA unter dem registrierten Markennamen NutraSweet bekannt. Ein deutlicher Vorteil von Aspartam gegenüber anderen Süßstoffe liegt im angenehmen, rein süßen und zuckerähnlichen Geschmack. Aspartam kann deshalb auch gut als Einzelsüßstoff verwendet werden. Für starke Erhitzung und lange Lagerungen ist Aspartam vergleichsweise schlecht geeignet. Daher ist Aspartam zum Kochen, Backen oder für Produkte, die durch Hitze sterilisiert werden, nicht zu empfehlen.

Aspartam ist mit Säure instabil und kann deshalb nicht wie z.B. eine Saccharin/Cyclamat-Mischung, mit Weinsäure kombiniert werden. Der sogenannten Brauseeffekt kann deshalb bei Produkten auf Aspartam-Basis nicht erreicht werden.

Acesulfam

ist der jüngste Süßstoff (1967 entdeckt), die Markteinführung erfolgte 1983. Es wird vom Körper nicht umgewandelt, ist völlig kalorienfrei und etwa 200mal süßer als Zucker.

Seine Süße ist schnell wahrnehmbar und angenehm. Acesulfam ist gut lagerfähig, sehr stabil und hitzebeständig. Deshalb kann es in allen gängigen Zubereitungen eingesetzt werden.

Kurz zusammengefaßt:

Süßstoffe verfügen über synergistische Eigenschaften, d.h. die Süßkraft von Süßstoff-Kombinationen ist größer, als die Summe der einzelnen Süßstoffe. Vereinfacht könnte man sagen, dass für die Süßkraft von Süßstoffmischungen die Formel „1+1=3“ gilt.

Was ist der Unterschied zwischen Süßstoffen und Zuckeraustauschstoffen?

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Süßstoffe häufig mit Zuckeraustauschstoffen (z.B. Xylit, Isomalt, Mannit, Sorbit, Fruktose, etc.) verwechselt – weisen jedoch gravierende Unterschiede auf

  • Süßstoffe liefern keine Kalorien, keine Masse, wesentlich höhere Süßkraft, keine Einfluss auf den Blutzuckeranstieg und wirken nicht abführend.
  • Zuckeraustauschstoffe liefern Kalorien, Masse und Volumen wie Zucker, Süßkraft ähnlich wie Zucker und wirken in großen Mengen abführend und blähend.

Kurz gesagt haben Zuckeraustauschstoffe (z. B. Fruchtzucker, Sorbit,…) keinen wesentlichen Vorteil gegenüber der Verwendung von anderen Süßungsmitteln (Süßstoff) und sind daher abzulehnen.

Der Krebsverdacht gegen Saccharin und Cyclamat ist unbegründet und wissenschaftlich widerlegt.

Dennoch werden immer wieder Vorbehalte gegen Süßstoffe laut. Dieses längst widerlegte Vorurteil geht auf die – medienwirksame – Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Studie zu Beginn der siebziger Jahre zurück, die zu dem Ergebnis kam, dass der Süßstoff Cyclamat für die Entstehung von Blasenkrebs im Tierversuch verantwortlich zu machen sei.

In dieser Studie waren Versuchstiere mit übermäßigen Mengen Cyclamat gefüttert worden, die auf den Menschen übertragen ca. 4.000 bis 5.000 Süßstoff-Tabletten täglich oder einem Zuckeräquivalent von ca. 20 Kilogramm entsprach.

Heute weiß man, dass nicht nur die hohe Dosierung die Aussagen negativ beeinflusst hat, sondern dass auch die Untersuchung selbst, schwerwiegende wissenschaftliche Mängel aufwies: Die Ergebnisse dieser Studie konnten nie wieder von anderen Wissenschaftlern bestätigt werden.

Vielmehr wurde durch weitere Forschungen nachgewiesen, dass ein Krebsverdacht gegen Süßstoffe nicht aufrechterhalten werden kann.

Süßstoffe sind gesundheitlich unbedenklich.

Bevor ein Süßstoff die gesetzliche Zulassung für den Einsatz in Lebensmitteln erhält, durchläuft er eine langjährige wissenschaftliche Prüfungsphase, in der seine gesundheitliche Sicherheit auf die Bewährungsprobe gestellt wird. Dabei werden alle Aspekte untersucht, die möglicherweise Auswirkungen auf den menschlichen Organismus haben könnten. Nachdem feststeht, dass ein Süßstoff unbedenklich ist, erhält er die Zulassung für die Verwendung in Lebensmitteln.

Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat – neben anderen internationalen wissenschaftlichen Expertengremien – die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Süßstoffe bestätigt. Zudem regeln strenge Verordnungen jene Mengen, die den Produkten zugesetzt werden dürfen. Süßstoffe zählen zu den bestuntersuchtesten Zusatzstoffen und können deshalb als gesundheitlich unbedenklich bei regelrechter Anwendung verwendet werden.

Der ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) beziffert die akzeptable tägliche Aufnahmemenge eines Zusatzstoffes in Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht, die ein Mensch lebenslänglich täglich verzehren kann, ohne gesundheitliche Schäden davonzutragen.

Basis für die Festlegung eines ADI-Werts sind in der Regel Langzeit-Fütterungsversuche mit Tieren. Dabei wird die höchste Dosierung herausgefunden, bei der keine gesundheitsrelevante Wirkung zu beobachten ist. Dieser No Effect Level (NEL), dividiert durch den Sicherheitsfaktor 100, ergibt den ADI-Wert.

Zum Beispiel: Beträgt die im Versuch ermittelte garantiert unschädliche Menge (NEL) 100 mg pro kg Körpergewicht, dann gilt als ADI-Wert 1 mg pro kg Körpergewicht. Durch die Süßstoff-Mischungen, die in vielen Produkten eingesetzt werden, wird die Aufnahmemenge eines einzelnen Süßstoffes zudem nochmals verringert, da Süßstoff-Kombinationen synergetisch auf die Süßkraft wirken und daher wesentlich niedriger dosiert werden.

Der ADI-Wert ist eine Art „Sicherheitsgarantie“ – und nicht mit einem Grenzwert für Verträglichkeit oder gar Gefährdung durch einen Süßstoff zu verwechseln. Er ist auf einen lebenslangen Konsum ausgerichtet und darf nicht nach der Konsummenge eines einzelnen Tages beurteilt werden: Der ADI gilt für ein ganzes Leben – und nicht für einen Tag oder eine Mahlzeit.

ADI-Werte pro Kilogramm Körpergewicht:* Steviolglkoside: 4 mg Acesulfam K: 9 mg Aspartam: 40 mg Cyclamat: 7 mg Saccharin: 5 mg

* Quelle: Deutscher Süßstoffverband Jänner 1999

Die EFSA ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. 2010 prüfte sie die Sicherheit von Steviolglykosiden aus Stevia und bestimmte eine für sichere Verwendung akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI). Diese Stellungnahme wurde am 14. November mit der endgültigen EU-Genehmigung der Süßstoffe aus Stevia bestätigt. Produkte mit Stevia sind seit Anfang Dezember im Handel erhältlich.

Bereits im Juni 2008 wurden die gereinigten Stevia-Extrakte von einem Expertenteam der WHO beurteilt und für unbedenklich erklärt.

Der Einsatz von Steviolglykosiden als Süßstoff war bisher in der Schweiz und Frankreich – als einziges EU-Land – sowie einer Reihe von Staaten außerhalb der EU erlaubt. Sie gelten im Lebensmittelrecht als Zusatzstoffe (E960), genauer als Süßungsmittel oder Süßstoffe.

Steviolglykoside sind Extrakte, die aus den Blättern der Stevia-Pflanze gewonnen werden. Die Stevia-Pflanze ist ein kleiner Strauch aus der Chrysanthemenfamilie mit einer langen Geschichte der Verwendung als Süßstoff. Die Pflanze wird in Südamerika seit zwei Jahrhunderten zum Süßen von Nahrungsmitteln und Getränken angebaut, geerntet und verwendet, wobei die Guaraní in Paraguay als Erste pulverisierte Steviablätter zum Süßen von Getränken verwendet haben. Die Süßkraft von Steviolglykosiden ist bis zu 300 Mal stärker als jene von Zucker, sie erzeugen einen lang anhaltenden Süßgeschmack.

Süßstoffe aus Stevia haben eine lange Verwendungsgeschichte in mehreren Ländern, darunter Japan und Paraguay, und sie sind in vielen Ländern einschließlich der USA, in Kanada, Frankreich, Mexiko, Japan, Korea, Taiwan, China, Russland, Argentinien, Australien, Neuseeland, Kolumbien, Peru, Paraguay, Uruguay, Brasilien, Schweiz, Malaysia, Ghana, Türkei, Marokko und Nigeria seit längerer zugelassen.

Steviolglycoside sind pflanzliche Inhalsstoffe, die mittels Extraktion und Reinigung aus den Blättern der subtropischen Pflanze Stevia rebaudiana gewonnen werden.

Die süßenden Bestandteile der Stevia Pflanze, häufig auch Stevioside genannt, besitzen eine bis zu 300-fache Süßkraft von Saccharose und enthalten fast keine Kalorien. STEVIA schützt vor Bakterien sowie Karies und ist auch bestens für Diabetiker geeignet, da es den Blutzuckerspiegel nicht beeinflusst.

Die südamerikanisch indigene Bevölkerung setzt schon seit hunderten von Jahren auf diese Geheimnisse. Bis heute verwenden sie die pulverisierten Blätter anstelle von Zucker als Süßungsmittel zum Süßen von Speisen und Getränken.

Von den Azteken entdeckt, in Asien seit langem beliebt, erobert STEVIA nun auch Europa und ist damit der natürlichste Süßstoff Österreichs.

KANDISIN STEVIA ist also pflanzliche Süße ohne Kalorien und für alle geeignet, die auf Ihre Gesundheit und eine schlanke Linie Wert legen, ohne auf die Süße des Lebens verzichten zu müssen!

Die durchschnittliche Energiezufuhr soll mit dem Energieverbrauch übereinstimmen, so bleibt das Körpergewicht gleich. Ändert man die Energiebilanz, z. B. wenn man Tag für Tag mehr isst, als man verbraucht, wird man an Gewicht zunehmen und umgekehrt. Für den Diabetiker ist es ebenso wichtig wie für Nichtdiabetiker, das Normalgewicht zu halten bzw. bei Übergewicht das Normalgewicht zu erreichen, da es auch durch Fehlernährung leicht zu Fettstoffwechselstörungen, erhöhtem Blutdruck oder zu einer Verschlechterung der Diabetikereinstellung kommen kann.

1. Möglichkeiten der Energiebedarfsberechnung:

Die Maßeinheit für die Energie wird in Kilokalorien beziehungsweise in Kilojoule angegeben: 1 kcal = 4,186 KJ
Die Bezeichnung stammt vom lateinischen Wort „calor“ ab und bedeutet „Wärme“: „Eine Kilokalorie ist jene Energiemenge, die nötig ist, um ein Liter Wasser um ein Grad zu erwärmen“ – so die physikalische Definition.
Die Einheit „Kilokalorie“ (1 Kilokalorie = 1.000 Kalorien) wurde aufgrund internationaler Vereinbarungen durch die Einheit „Kilojoule“ ergänzt: 1 Kilokalorie (kcal) = 4,186 Kilojoule (kJ)
Der Energiebedarf richtet sich im allgemeinen nach dem Schweregrad üblicher Betätigung.

1.1 Grundumsatz + Leistungsumsatz
Grundumsatz ist die Energiemenge, die zur Erhaltung der Organfunktionen (unter Ruhebedingungen) notwendig ist.

Berechnung: 1 kcal pro kg Körpergewicht (Normalgewicht) und Stunde
Beispiel: Eine 170 cm große Person
1 kcal x 70 kg x 24 Stunden = 1680 kcal

Leistungsumsatz ist jene Energiemenge, die für die körperliche Tätigkeit benötigt wird und entspricht je nach Schweregrad 1/3 (leichte Arbeit), 2/3 (mittelschwere Arbeit) beziehungsweise 3/3 (schwere Arbeit) des Grundumsatzes.

Beispiel:
Körpergewicht 70 kg, Körpergröße 1,70 Meter
Beruf Angestellter
Grundumsatz 1680 kcal + Leistungsumsatz (1/3 GU) 560 kcal = 2240 kcal

1.2 Energiequotient
Mit dem Energiequotienten berechnet man die Energiemenge pro Kilogramm Körpergewicht (KG) und Tag; Berechnungsgrundlage ist das Normalgewicht

Energiequotient:

Bettruhe 24 kcal pro kg KG
Leicht Arbeit 32 kcal pro kg KG
Mittelschwere Arbeit 37 kcal pro kg KG
Schwere Arbeit 40 kcal pro kg KG

Beispiel:
Körpergewicht 70 g, Körpergröße 1,70 Meter,
Beruf Angestellter
70 x 32 = 2240 kcal

Energiegehalt der Nährstoffe

Wasser oder Tee liefern 0 kcal
1 g Eiweiß 4 kcal oder 17 kJ
1 g Kohlenhydrate 4 kcal oder 17 kJ
1 g Fett 9 kcal oder 37 kJ
1 g Alkohol 7 kcal oder 29 kJ

Unsere Hauptnährstoffe sind Kohlenhydrate, Eiweiß und Fette. Der größte Teil der Nahrung (45 – 60 % der zugeführten Energie) sollte in Form von Kohlenhydraten aufgenommen werden. Mit der Zufuhr der Kohlenhydrate wird das Blutzuckerverhalten direkt beeinflusst. Fette und Eiweiß erhöhen den Blutzucker kaum.

Kurz gesagt:
Als Broteinheit wird die Menge eines kohlenhydrathältigen
Nahrungsmittels angegeben, in der 10 – 12 g verfügbare Kohlenhydrate enthalten sind.
1 Broteinheit (BE) = 12 g Kohlenhydrate

Eine genaue Kalkulation der Kohlenhydratmenge (BE-Berechnung) ist nur bei einer Insulintherapie notwendig.

Der Kohlenhydratbedarf richtet sich nach dem Gewicht und den persönlichen Ernährungsgewohnheiten. Diabetiker müssen Insulinwirkung und Kohlenhydratzufuhr sorgfältig aufeinander abstimmen. Daher ist die Menge und Verteilung der Broteinheiten mit Arzt und Diabetesberater zu besprechen.

Praxis der BE-Berechnung Verwendung der Broteinheiten-Tabelle (Novo nordisk, Aventis) Folgende kohlenhydrathältige Nahrungsmittel sind in der BE-Tabelle enthalten:

  • Getreideprodukte
  • Flüssige Milchprodukte (Joghurt, Sauermilchprodukte, Mager- Vollmilch, Molke, Kefir)
  • Nüsse (Cashewnüsse, Maroni)
  • Kartoffeln, Mais
  • Obst, Obstprodukte
  • Bier
  • Zucker
  • Zuckeraustauschstoffe (Fruchtzucker, Sorbit,..)

Nicht berücksichtigt werden Nahrungsmittel mit geringerem Anteil an verfügbaren Kohlenhydraten (fast keine Blutzuckerwirkung, „vernachlässigbar“) beziehungsweise kohlenhydratfreie Nahrungsmittel:

  • meisten Gemüsesorten (außer siehe oben)
  • Hülsenfrüchte
  • Fleisch und Fleischprodukte
  • Geflügel, Fisch
  • Ei
  • Öl, Butter, Margarine, Mayonnaise
  • Käse, Topfen

Diabetiker sollen unbedingt auf die Fettzufuhr achten. Überhöhter Fettkonsum ist in den meisten Fällen Ursache für unerwünschte Gewichtszunahme. „Fett macht Fett“. Vor allem der Typ 2 Diabetiker ist davon betroffen. Außerdem spielt auch die Qualität der Fette einen wesentlichen Einfluss auf das Wohlbefinden und der Erhaltung der Gefäße und Organe.

Was ist der Unterschied zwischen Süßstoffen und Zuckeraustausstoffen?

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Süßstoffe häufig mit Zuckeraustauschstoffen (z.B. Xylit, Isomalt, Mannit, Sorbit, Fruktose, etc.) verwechselt – weisen jedoch gravierende Unterschiede auf

  • Süßstoffe liefern keine Kalorien, keine Masse, wesentlich höhere Süßkraft, keinen Einfluss auf den Blutzuckeranstieg und wirken nicht abführend.
  • Zuckeraustauschstoffe liefern Kalorien, Masse und Volumen wie Zucker, Süßkraft ähnlich wie Zucker und wirken in großen Mengen abführend und blähend.

Kurz gesagt haben Zuckeraustauschstoffe (z. B. Fruchtzucker, Sorbit,…) keinen wesentlichen Vorteil gegenüber der Verwendung von anderen Süßungsmitteln (Süßstoff) und sind daher abzulehnen.

Es gibt eine große Auswahl von qualitativ hochwertigen kalorienarmen oder kalorienreduzierten Fertigprodukten, die mit Süßstoffen gesüßt sind:

  • Light-Limonaden und Diätfruchtsaftgetränke
  • Süßspeisen, Desserts und Milcherzeugnisse
  • Obst- und Gemüsekonserven
  • Kaugummi
  • Bonbons
  • Speiseeis
  • Konfitüren

Das Lebensmittelrecht erlaubt den Einsatz von Süßstoffen in Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs. Nach der Diätverordnung müssen sich diätetische Lebensmittel von normalen Lebensmitteln maßgeblich unterscheiden. Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs dürfen z.B. keine krankheitsbezogenen Aussagen tragen, d.h. der Hinweis „für Diabetiker geeignet“ bzw. „Diätetische Lebensmittel, zur kalorienverminderten und zur besonderen Ernährung bei Diabetes mellitus im Rahmen eines Diätplans“ sind nicht zugelassen, auch wenn der Hinweis der Wahrheit entsprechen würde.

Wenn´s zwickt und kneift, Hose oder Rock nicht mehr passen wollen, dann heißt es wieder „Ran an den Speck“. Abnehmen und dazu noch das Gewicht halten sind für viele Betroffenen eine enorme Belastung, zudem es bei denjenigen ständig rauf und runter geht.

Die Kalorienreduktion sollte in erster Linie durch eine konsequente Fettreduktion und entsprechendem Bewegungsprogramm erzielt werden.

Süßstoffe sind eine ausgezeichnete Alternative, auf süße Schlemmereien nicht verzichten zu müssen. Nebenbei helfen sie das Gewicht zu verlieren und besser auf Dauer zu halten und zu kontrollieren. Süßstoffe haben keinen Einfluss auf den Hunger-Sättigungs-mechanismus, liefern keine Kalorien und haben keine gesundheitlichen Nebenwirkungen. Der Einsatz von Süßstoffen bieten den enormen Vorteil, dass die tägliche Kalorienzufuhr gezielt eingeschränkt wird. Der Betroffene erkennt die Flexibilität, seinen Ernährungsplan abwechslungsreicher und ohne schlechtem Gewissen besser gestalten zu können.

Behauptungen, nach denen Süßstoffe den Appetit fördern sollen, weil sie angeblich eine Insulinausschüttung bewirken, sind wissenschaftlich widerlegt: Keiner der Süßstoffe hat eine stimulierende Wirkung auf den Insulin- oder Blutzuckerspiegel.

Führende Mediziner und Ernährungsfachleute sind sich heute sicher, daß Süßstoffe weder Hunger verursachen, noch die Entstehung von Übergewicht fördern.

Da Süßstoffe, mit Ausnahme von Aspartam und Thaumatin, kalorienfrei sind, können sie auch nicht dickmachen. Die Süßstoffe, die Kalorien liefern, werden aufgrund ihrer hohen Süßkraft in nur sehr geringen Mengen eingesetzt. So kann die daraus resultierende Energie durchaus vernachlässigt werden. Wird ein Teil des täglichen Zuckerkonsums von durchschnittlich 100 Gramm pro Person in Deutschland durch Süßstoff ersetzt, lassen sich allein dadurch täglich zwischen 200 und 400 Kilokalorien einsparen.

Die Rolle der Süßstoffe als unterstützender Faktor für die Gewichtskontrolle wurde in einer Untersuchung des Psychologen BLUNDELL erstmals in Frage gestellt. In dieser Studie gaben die Testpersonen, denen man vor der eigentlichen Mahlzeit wäßrige Aspartam-Lösung und Saccharin-gesüßten Joghurt als sogenanntes preload verabreicht hatte, im Vergleich zur Zucker-Kontrollgruppe an, ein stärkeres Hungergefühl zu verspüren.

Als Erklärung für die Appetitanregung prägten Wissenschaftler den Begriff des „cephalischen Insulinreflexes“. So soll der Organismus nach der Aufnahme einer süßen Substanz, gleichgültig ob Zucker oder Süßstoff, automatisch Insulin ausschütten. Dadurch soll der Blutglukosespiegel sinken und ein Hungergefühl ausgelöst werden. Da die angeblich ausgelöste Insulinsekretion nur vermutet und nicht wissenschaftlich belegt wurde, haben die Arbeitsgruppen von HÄRTEL und STEINIGER dies in ihren Studien nachgeholt. Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigten, daß Süßstoffe weder eine Insulinsekretion auslösen noch zu einer Änderung des Blutglukosespiegels führen. Folglich fördert Süßstoff auch nicht den Hunger oder Appetit. Zu den gleichen Ergebnissen kam auch FÖRSTER in seiner Studie zum Einfluß von Aspartam auf den Appetit.

Selbstverständlich müssen auch Süßstoffe bewußt in die Ernährung eingebaut werden. Man muß vermeiden, die eingesparten Kalorien durch erhöhte Zufuhr anderer Energieträger wieder zu kompensieren. Wer abnehmen möchte, sollte Süßstoffe nicht als Alibi mißbrauchen, um das Doppelte oder Dreifache der gewohnten Portion essen zu können.

Literatur zu diesem Thema:

  • ROLLS B.J.; 1991: Effect of intense sweeteners on hunger, food intake and body weight: a review. American Journal of Clinical Nutrition 53, S. 872 – 878
  • RENWICK A.G.; 1994: Intense sweeteners, food intake, and the weight of a body of evidence. Physiology & Behaviour 55, S. 139 – 143
  • DREWNOWSKI A.; 1995: Intense sweeteners and the control of appetite. Nutrional Reviews 53, S. 1 – 7
  • ROGERS P.J., BLUNDELL J.E., HILL A.J.; 1988: Uncoupling sweet taste and calories: comparison of the effect of glucose and three sweeteners on hunger and food intake. Appetite 11, S. 54 – 61
  • HÄRTEL B., GRAUBAUM H.-J., SCHNEIDER B.; 1993: Einfluß von Süßstoff-Lösungen auf die Insulinsekretion und den Blutglucosespiegel. Ernährungs-Umschau 40, S. 152 – 156
  • STEINIGER J., GRAUBAUM H.J., STEGLICH H.D., SCHNEIDER A., METZNER C.; 1995: Gewichtsreduktion mit saccharose- oder süßstoffhaltiger Reduktionskost? Ernährungs-Umschau 42, S. 430 – 437
  • FÖRSTER H.; 1993: Einfluß des Süßstoffs Aspartam auf den Appetit. Aktuelle Ernährungs-Medizin 18, S. 331 – 337

Der Krebsverdacht gegen Saccharin und Cyclamat ist unbegründet und wissenschaftlich widerlegt.

Dennoch werden immer wieder Vorbehalte gegen Süßstoffe laut. Dieses längst widerlegte Vorurteil geht auf die – medienwirksame – Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Studie zu Beginn der siebziger Jahre zurück, die zu dem Ergebnis kam, dass der Süßstoff Cyclamat für die Entstehung von Blasenkrebs im Tierversuch verantwortlich zu machen sei.

In dieser Studie waren Versuchstiere mit übermäßigen Mengen Cyclamat gefüttert worden, die auf den Menschen übertragen ca. 4.000 bis 5.000 Süßstoff-Tabletten täglich oder einem Zuckeräquivalent von ca. 20 Kilogramm entsprach.

Heute weiß man, dass nicht nur die hohe Dosierung die Aussagen negativ beeinflusst hat, sondern dass auch die Untersuchung selbst, schwerwiegende wissenschaftliche Mängel aufwies: Die Ergebnisse dieser Studie konnten nie wieder von anderen Wissenschaftlern bestätigt werden.

Vielmehr wurde durch weitere Forschungen nachgewiesen, dass ein Krebsverdacht gegen Süßstoffe nicht aufrechterhalten werden kann.

Süßstoffe sind gesundheitlich unbedenklich.

Bevor ein Süßstoff die gesetzliche Zulassung für den Einsatz in Lebensmitteln erhält, durchläuft er eine langjährige wissenschaftliche Prüfungsphase, in der seine gesundheitliche Sicherheit auf die Bewährungsprobe gestellt wird. Dabei werden alle Aspekte untersucht, die möglicherweise Auswirkungen auf den menschlichen Organismus haben könnten. Nachdem feststeht, dass ein Süßstoff unbedenklich ist, erhält er die Zulassung für die Verwendung in Lebensmitteln.

Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat – neben anderen internationalen wissenschaftlichen Expertengremien – die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Süßstoffe bestätigt. Zudem regeln strenge Verordnungen jene Mengen, die den Produkten zugesetzt werden dürfen.

Süßstoffe zählen zu den bestuntersuchtesten Zusatzstoffen und können deshalb als gesundheitlich unbedenklich bei regelrechter Anwendung verwendet werden.

Süßstoffe in der Ernährung von Kindern

Die Vorliebe für den süßen Geschmack ist angeboren. Deshalb lieben Kinder Süßigkeiten über alles. Alles Süße zu verbieten, wäre sicherlich der falsche ernährungspädagogische Weg. Allerdings sollten Eltern ihre Kinder dazu anleiten, Speisen und Getränke nicht übermäßig zu süßen. Kinder sollten möglichst früh lernen, mit der natürlichen Süße von Obst und Säften auszukommen und mit Süßigkeiten maßvoll umzugehen.

Wenn es aber ohne Süßen nicht geht, wie etwa bei Limonaden oder Kaugummis, dann können auch Kinder von den Süßstoff-Varianten dieser Produkte profitieren. Gegenüber zuckerhaltigen Süßigkeiten bieten sie den Vorteil, daß sie nicht den Zähnen schaden und auch den „Babyspeck“ nicht wachsen lassen.

Süßstoffe sind auch für Kinder gesundheitlich zuträglich, wenn sie dabei nicht Maß und Ziel aus den Augen verlieren. Wieviel Süßstoff ein Kind täglich aufnehmen darf, ohne die ADI-Werte (ADI = Accectable Daily Intake) zu überschreiten, lässt sich den Beispielen der nachfolgenden Tabelle entnehmen. Die ADI-Werte bezeichnen die Mengen der Zusatzstoffe in Milligramm pro Tag und pro Kilogramm Körpergewicht, die man jeweils ohne Bedenken über die gesamte Lebenszeit aufnehmen kann. Es handelt sich hierbei nicht um einen Grenzwert, der die Verträglichkeit oder gar die Toxizität definiert, es ist vielmehr eine Art Sicherheitsgarantie, die auf den täglichen, lebenslangen Konsum ausgerichtet ist. Da sich die ADI-Werte auf das Körpergewicht beziehen, sind die zuträglichen Konsummengen für Kinder allerdings niedriger als für einen Erwachsenen. Bei der Erstellung der ADI-Werte wurde ein 100-facher Sicherheitszuschlag einkalkuliert, der speziell empfindliche und besonders schutzbedürftige Verwender wie Kinder, Kranke oder ältere Personen berücksichtigt.

In nachfolgender Tabelle sind die Mengen der einzelnen Süßstoffe angegeben, die Personen mit entsprechendem Körpergewicht ein Leben lang jeden Tag bedenkenlos aufnehmen dürfen. Außerdem ist der Tabelle zu entnehmen, welche Menge Zucker dadurch ersetzt werden kann.

Erreichbare Zuckeräquivalente* im Rahmen der ADI-Werte

Täglicher ADI-Wert pro Körpergewicht Acesulfam
(15 mg)
Aspartam
(40 mg)
Cyclamat
(7 mg)
Saccharin
(5 mg)
Neohesperidin
DC (5 mg)
Thaumatin
(unbegrenzt)
Kleinkind (15 kg) = Zuckeräquivalent 225 mg 45 g 600 mg 120 g 105 mg 4 g 75 mg 41 g 75 mg 45 g — —
Kind (30 kg) = Zuckeräquivalent 450 mg 90 g 1200 mg 240 g 210 mg 8 g 150 mg 82 g 150 mg 90 g — —
Kind (45 kg) = Zuckeräquivalent 675 mg 135 g 1800 mg 360 g 315 mg 12 g 225 mg 123 g 225 mg 135 g — —
Erwachsener (70 kg) = Zuckeräquivalent 1050 mg 210 g 2800 mg 560 g 485 mg 17 g 350 mg 193 g 350 mg 210 g — —

*Der Begriff „Zuckeräquivalent“ bezeichnet die Menge an Zucker, die eingesetzt werden muß, um dieselbe Süßkraft zu erzielen, wie sie die angegebene Süßstoffmenge erzeugt.

Eltern sollten die Ernährung ihrer Kinder stets im Auge behalten, um einer Über- oder Fehlernährung vorzubeugen. Heutzutage essen Kinder häufig zu viel und zu fett. Auch wählen sie nicht immer Lebensmittel mit ausreichendem Gehalt an Vitaminen und Mineralstoffen. Außerdem bewegen sie sich oftmals zu wenig. Deshalb leiden bereits Kinder häufig an Übergewicht, auch wenn sie relativ viel Energie für ihr Wachstum und ihre Entwicklung benötigen. Bei Kindern, die zu Übergewicht neigen, bilden eine ausgewogene Mischkost und ein gelegentlicher Verzehr von süßstoffgesüßten Produkten, zusammen mit viel Bewegung, eine gute Basis für ein gesundes Leben.

Literatur zu diesem Thema:

  • Alexy U., Kersting M., Schöch G.; 1996: Süßstoffe in der Ernährung von Säuglingen und Kindern. Ernährungs-Umschau 43, 358 – 360
  • Alexy U., Kersting M., Schöch G.; 1996: Süßstoffe in der Ernährung von Kindern. Diät + Information 6, 208 – 209
  • Ditscherlein E., Lentze M.J.; 1996: Geschmacksempfindung und -entwicklung im Kindesalter. Monatsschrift der Kinderheilkunde 144, S177 – S183

Der Verzehr von Süßstoffen während der Schwangerschaft und Stillzeit

Während der Schwangerschaft steigt der Energiebedarf der Frau ab dem zweiten Drittel um etwa 300 Kilokalorien pro Tag an. Da jedoch auch der Bedarf an bestimmten Nährstoffen, wie z.B. für Folsäure und Eisen, in dieser Zeit um bis zu 100 Prozent zunimmt, ergibt sich für die werdende Mutter das Problem, Lebensmittel mit einem geringen Energiegehalt und gleichzeitig hohem Nährstoffgehalt auszusuchen. Hierbei können mit Süßstoff gesüßte Lebensmittel helfen, denn sie liefern die gleichen Vitamine und Mineralstoffe wie mit Zucker gesüßte Lebensmittel, jedoch oft deutlich weniger Kalorien. So wird es leichter, dem Körper alle nötigen Nährstoffe zuzuführen, ohne unnötige Kalorien aufzunehmen.

Gerade in der Schwangerschaft setzt sich die Frau ausführlich mit dem Thema Ernährung auseinander, um dem heranwachsenden Kind eine gute Versorgung zu gewährleisten. Dabei tauchen dann auch hin und wieder Fragen zur Sicherheit der Süßstoffe auf. Diese Bedenken sind jedoch unnötig, da Süßstoffe auch für das Ungeborene ungefährlich sind. Es konnte mittlerweile in einer Vielzahl von Studien gezeigt werden, daß eine Süßstoffaufnahme während der Schwangerschaft keine schädigende Wirkung auf den Embryo hat.

Nach der Schwangerschaft haben viele junge Mütter den Wunsch abzunehmen, um das Ausgangsgewicht vor der Schwangerschaft wieder zu erreichen. Dabei muß allerdings berücksichtigt werden, daß der zusätzliche Energiebedarf während der Stillzeit 600 Kilokalorien pro Tag beträgt. Ein Großteil dieser Energie wird in Form der Muttermilch abgegeben. Es ist nicht ratsam, während der Stillzeit abzunehmen, da sonst die Fettspeicher der Mutter mobilisiert werden, in denen u.a. auch Schadstoffe gelagert sind. Diese können dann über die Muttermilch zum Säugling gelangen.

Es gilt also zwei Ziele zu verfolgen:
1. Der Säugling muß ausreichend mit Nährstoffen, Vitaminen und Mineralstoffen versorgt werden.
2. Die junge Mutter will nach dem Abstillen langsam wieder das Wunschgewicht erreichen.

Aus beiden Gründen ist es in dieser Zeit sehr wichtig, sich ausgewogen und gesund zu ernähren, indem man Lebensmittel mit hoher Nährstoffdichte auswählt. Mit Süßstoff gesüßte Produkte können dabei helfen, Nährstoffdichte und Energiebilanz miteinander in Einklang zu bringen.

Literatur zu diesem Thema:

  • Bungard G; 1968: Die Süßstoffe – Die Cyclamate, Die physiologische Unbedenklichkeit der Cyclamate. Der deutsche Apotheker 20, S. 1 – 6
  • Klotzsche C; 1969: Zur Frage der teratogenen und embryotoxischen Wirkung von Cyclamat, Saccharin und Saccharose. Arzneimittel-Forschung 19, S. 925 – 928
  • Lorke D; 1969: Untersuchungen von Cyclamat und Saccharin auf embryotoxische und teratogene Wirkung an der Maus. Arzneimittel-Forschung 19, S. 920 – 922
  • Lorke D.; 1969: Zur Toxizität von Cyclamat für Mäuseembryonen. Arzneimittel-Forschung 19, S. 923 – 925

Beim Backen eignen sich die drei Süßstoffe Saccharin, Cyclamat und Acesulfam – ob als Süßstoff in flüssiger oder Streuform – vor allem für Hefe-, Mürb- und Rührteig.

Für das Gelingen von anderen Teigarten wie z.B. Biskuitteig eignet sich der Süßstoff in Streuform jedoch ist die genaue Dosierung auf dem Glas zu berücksichtigen. Biskuitteig mit Süßstoff gesüßt, bietet kaum ein Volumen deshalb ist es hier sinnvoll pro Dotter einen Esslöffel lauwarmes Wasser beizumengen. Eine andere Alternative besteht sogar darin die angegebene Zuckermenge durch ein Drittel Haushaltszucker zu ersetzen und den Rest mit Süßstoff abzudecken.

Rechenbeispiel/Biskuitroulade
Zutaten:
3 Eier
180 g Zucker
180 g Vollkornmehl
Salz

180g Zucker =
1/3 Haushaltszucker = 60 g +
120g Süßstoff (siehe Dosierungskappe)

Warum steht auf manchen Produkten, die mit Aspartam gesüßt werden, der Hinweis „enthält Phenylalanin“?

Dieser Hinweis ist ausschließlich für die sehr kleine Bevölkerungs-gruppe, die an der angeborenen Stoffwechselkrankheit Phenylketonurie (PKU) leiden. Für alle anderen Verbraucher, außer für Schwangere hat dieser Hinweis keine Bedeutung. Die Phenylketonurie ist eine sehr seltene Erbkrankheit, die verhindert, dass der natürliche und für den menschlichen Organismus wichtige Eiweißbaustein Phenylalanin normal abgebaut und verstoffwechselt werden kann.

Der ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) beziffert die akzeptable tägliche Aufnahmemenge eines Zusatzstoffes in Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht, die ein Mensch lebenslänglich täglich verzehren kann, ohne gesundheitliche Schäden davonzutragen.

Basis für die Festlegung eines ADI-Werts sind in der Regel Langzeit-Fütterungsversuche mit Tieren. Dabei wird die höchste Dosierung herausgefunden, bei der keine gesundheitsrelevante Wirkung zu beobachten ist. Dieser No Effect Level (NEL), dividiert durch den Sicherheitsfaktor 100, ergibt den ADI-Wert.

Zum Beispiel: Beträgt die im Versuch ermittelte garantiert unschädliche Menge (NEL) 100 mg pro kg Körpergewicht, dann gilt als ADI-Wert 1 mg pro kg Körpergewicht. Durch die Süßstoff-Mischungen, die in vielen Produkten eingesetzt werden, wird die Aufnahmemenge eines einzelnen Süßstoffes zudem nochmals verringert, da Süßstoff-Kombinationen synergetisch auf die Süßkraft wirken und daher wesentlich niedriger dosiert werden.

Der ADI-Wert ist eine Art „Sicherheitsgarantie“ – und nicht mit einem Grenzwert für Verträglichkeit oder gar Gefährdung durch einen Süßstoff zu verwechseln. Er ist auf einen lebenslangen Konsum ausgerichtet und darf nicht nach der Konsummenge eines einzelnen Tages beurteilt werden: Der ADI gilt für ein ganzes Leben – und nicht für einen Tag oder eine Mahlzeit.

ADI-Werte pro Kilogramm Körpergewicht:*
Steviolglkoside: 4 mg
Acesulfam K: 9 mg
Aspartam: 40 mg
Cyclamat: 7 mg
Saccharin: 5 mg

* Quelle: Deutscher Süßstoffverband Jänner 1999

Süßstoffe bieten eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten:

Als Tabletten zur besseren Dosierung von Kaffee, Kakao oder Tee, als Flüssigsüßstoff in kalten Getränken, in Puddingcremen und Desserts für Obstsalat oder Joghurt. Flüssiger Süßstoff eignet sich auch besonders gut zum Kochen und Backen. Er ist gut löslich und in der Anwendung leicht und unkompliziert. Ein guter Tipp: Flüssigen Süßstoff nicht unmittelbar in das kochende Nahrungsmittel einrühren (kann an Süßkraft verlieren)!

Süßstoff in Streuform ist ebenfalls eine ausgezeichnete und leicht zu dosierende Möglichkeit für kalte und warme Desserts oder Müslis, zum Bestreuen und Verzieren von Torten, Waffeln, Fruchtknödel oder Crépes sowie für die süße Verfeinerung von frischem Obst oder Getränken.

Auch für viele herzhafte Gerichte können Süßstoffe als geschmackliche Abrundung genutzt werden: in Salat- oder Bratensaucen, in Gemüse und zum Einlegen von süß-sauren Mixed-Pickles etc..

Der Süßstoff Aspartam ist ideal für kalte oder schwach erhitzte Speisen. Sobald er stark erhitzt wird, verliert er an Süßkraft. Daher sollte man ihn bei Gerichten, die über einen längeren Zeitraum hinweg gekocht werden, immer erst zum Schluss zufügen siehe Gebrauchsanweisung.

Süßstoffe lassen sich nicht karamelisieren und es fehlt die konservierende Wirkung des Zuckers. Daher sollten selbstgemachte Marmeladen mit Süßstoffen in kleinen Gläsern, geöffnet im Kühlschrank und rasch verzehrt oder auf eine andere Art haltbar gemacht werden.

Süßstoffe bieten konzentrierte Süße – deshalb sollten sie grundsätzlich, ob als Tabletten-, Streu- oder flüssiger Form, bei der Zubereitung von Speisen sparsam dosiert werden.

Süßkraft:
1 Süßstofftablette = 1 Teelöffel Haushaltszucker oder 1 Würfelzucker
1 Teelöffel Süßstoff = 50 g Haushaltszucker oder 4 Eßlöffel Haushaltszucker (siehe Dosierungskappe auf der Süßstoffflasche).
1 Eßlöffel StreuKANDISIN = 1 Eßlöffel Haushaltszucker jedoch ist das Gewicht um das 10fache leichter!!! Bitte Dosierungsanweisung lt. Etikett auf dem Glas berücksichtigen!!

Süßstoffe in Streuform sind eine besondere Variante: Trägersubstanzen wie Maltodextrin oder Fruchtzucker werden mit Süßstoffen kombiniert. So erhalten die Streusüßen ihre feinkörnige und lockere Konsistenz. Süßstoffe in Streuform liefern minimale Kalorien.

Gibt es Höchstmengen für den Verzehr von Süßstoffen? Wird der ADI-Wert schnell überschritten, wenn man mehrere süßstoffgesüßte Lebensmittel verzehrt? Der gesetzliche Zulassungsrahmen und die hohen Sicherheitsanforderungen an Süßstoffe schließen eine ADI-Überschreitung („Acceptable Daily Intake“) im Normalfall aus – auch wenn man täglich viele süßstoffgesüßte Produkte verzehrt.

Es gibt keine definierten Höchstmengen für den Verzehr von Süßstoffen, die als Grenzschwelle für eine toxische Wirkung angesehen werden können. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) legt für jeden Lebensmittelzusatzstoff – so auch für jeden einzelnen Süßstoff – einen individuellen „ADI-Wert“ („Acceptable Daily Intake“) fest, der den lebenslang unbedenklichen Tagesverzehr pro Kilogramm Körpergewicht beschreibt.

ADI-Werte pro Kilogramm Körpergewicht:*
Steviolglkoside: 4 mg
Acesulfam K: 9 mg
Aspartam: 40 mg
Cyclamat: 7 mg
Saccharin: 5 mg
* Quelle: Deutscher Süßstoffverband Jänner 1999

Kalorienreduziert bedeutet, das Produkt hat mindestens 30% weniger Kalorien als ein herkömmliches Lebensmittel. Eine geringere Kalorienreduktion als 30% darf nicht als kalorienreduziert deklariert werden.

Kalorienarm bedeutet, das Produkt hat weniger als 50 kcal/100 g bei festen – und weniger als 20 kcal/100 ml bei flüssigen Lebensmitteln – unabhängig davon, ob eine Kalorienreduktion stattgefunden hat oder nicht.

Auf die Hinweise „kalorienreduziert“ und „kalorienarm“ können sie sich absolut verlassen. Einige Hersteller geben sogar die Kalorienersparnis im Vergleich zu Normalprodukten an.

„Light“ ist ein Begriff, der weder geschützt noch vom Gesetzgeber geregelt ist. Es muss sich nicht immer auf eine Kalorienreduktion beziehen. „Light“ sollte daher für den Verbraucher ein Signal sein, sich genauer mit dem Etikett auseinander zu setzen.

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